Wir wurden vom AWC Paris darüber informiert, dass das Dekret 2020-1396 vom 17.11.2020 über die am Fahrzeug anzubringenden Warnhinweise zu den toten Winkeln (Décret n° 2020-1396 du 17 novembre 2020 relatif à la signalisation matérialisant les angles morts sur les véhicules dont le poids total autorisé en charge excède 3,5 tonnes) mit Datum 01.01.2021 in Kraft getreten ist.

Danach müssen ab 01. Januar 2021 alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5t hzG mit einer Kennzeichnung über die Lage des „Toten Winkel“ ausgerüstet sein. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen der Kennzeichnungspflicht nachkommen! Fahrzeuge, die lediglich im Transit durch Frankreich fahren und dabei die Autobahn nicht verlassen, sind ebenfalls von der Ausrüstungspflicht betroffen.

Siehe auch Meldung vom 01.12.2020 – https://www.aisoe.at/frankreich-warnhinweise-zu-totem-winkel-auf-lkws-ab-2021/

Es besteht eine Übergangsfrist von 12 Monaten für Fahrzeuge, die bereits mit einer anderen Kennzeichnung als der französischen Kennzeichnung ausgerüstet sind.

Weitere Einzelheiten können Sie der beiliegenden deutschen Übersetzung eines Merkblattes des französischen Verbandes FNTR mit zahlreichen Fragen und Antworten zu der neuen Kennzeichnungspflicht entnehmen.


FNTR – Erläuternde Anmerkungen (.pdf)