Wie uns das AWC Paris mitteilte, wird der Erlass zum Dekret 2020-1396 vom 17.11.2020 über die am Fahrzeug anzubringenden Warnhinweise zu den toten Winkeln in Frankreich (Décret n° 2020-1396 du 17 novembre 2020 relatif à la signalisation matérialisant les angles morts sur les véhicules dont le poids total autorisé en charge excède 3,5 tonnes) erst im Jänner 2021veröffentlicht, nachdem das im Juli 2020 eingeleitete Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission abgeschlossen ist. Österreich hat beim Europäischen Gerichtshof Berufung eingelegt, weshalb die Veröffentlichung des Dekrets über den Entwurf des Durchführungserlasses verschoben wurde.

Die zum französischen Innenministerium gehörende DSR (Délégation à la sécurité routière – Stelle für die Verkehrssicherheit) schreibt dazu in einem Pressekommuniqué vom 23. November 2020 (Communiquée de presse du 23 novembre 2020), dass diese Verpflichtung für schwere Fahrzeuge über 3,5 t gilt. Das Dekret schließt einerseits land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und andererseits Winterdienstfahrzeuge und Fahrzeuge der Departements, die Autobahnen oder Schnellstraßen verwalten, aus seinem Anwendungsbereich aus, die nicht für den Betrieb in dichten städtischen Gebieten bestimmt sind.

Der Entwurf des Erlasses, der die Bedingungen für die Anbringung und das Modell der Schilder für den toten Winkel an diesen Fahrzeugen festlegt, liegt derzeit noch ohne Datum vor und würde am Folgetag seiner Veröffentlichung in Kraft treten. Damit die Fahrzeughersteller mit der Produktion des Beschilderungsmodells beginnen und die Transportunternehmen die schrittweise Ausrüstung ihrer Flotten organisieren können, ist der Entwurf des Erlasses einerseits auf der Website der DSR mittels Anklicken des Links https://www.securite-routiere.gouv.fr/reglementation-liee-la-route/visibilite-liee-la-route verfügbar bzw. kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
Arrêté du …… portant application de l’article R. 313-32-1 du code de la route relatif à la signalisation matérialisant les angles morts sur les véhicules lourds.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird mit einer Geldstrafe vierter Klasse geahndet.

Der französische Transportverband Aftri hat präzisiert, dass die im Entwurf des Durchführungserlasses zitierte 12-Monatsfrist zur Anpassung an die Rechtslage für Fahrzeuge gilt, die vor dem 31. März 2021 an den Seiten und am Heck mit einem Warnhinweis ausgestattet wurden, der dazu bestimmt ist, das Vorhandensein toter Winkel anzuzeigen, auch wenn dieser Warnhinweis nicht dem im Durchführungserlass abgebildeten Modell entspricht. Die erwähnte 12-Monatsfrist zur Anpassung an die Rechtslage beginnt allerdings mit dem Datum der Veröffentlichung dieses Durchführungserlasse, also voraussichtlich Anfang Jänner 2021.

Das AWC Paris hat eine Arbeitsübersetzung ins Deutsche zu diesem Entwurf verfasst, die Sie nachstehend downloaden können. In diesem Entwurf werden die betroffenen Fahrzeuge aufgezählt bzw. die Ausnahmen, wenn die Anforderungen des Erlasses aus technischen Gründen nicht an den vorgeschriebenen Stellen am Fahrzeug angebracht werden können, des weiteren auch Hinweise zu den Warnschildern selbst inkl. der dafür vorgesehenen Größen und Farben.


Frankreich Warnhinweise zu totem Winkel verpflichtend (.pdf)