Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass die Parkplätze für LKW auf der Raststätte Berchem an der luxemburgischen Autobahn A3 in Fahrtrichtung Frankreich aufgrund von Bauarbeiten vom 11. bis 20. Juni 2019 gesperrt werden.
Die Tankstelle auf dieser Raststätte bleibt während dieses Zeitraumes weiterhin geöffnet.
Die dem Arbeitsministerium zugeordnete ITM (Inspection du Travail et des Mines / Gewerbeaufsicht) hat uns über die Aussetzung der Pflichten betreffend die Entsendemeldung und die Einhaltung der luxemburgischen Mindestlohnvorschriften für die entsandten Fahrer im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr in Kenntnis gesetzt.
Wir haben heute nachstehendes Rundschreiben bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern aus dem Ausland ins Großherzogtum Luxemburg im Straßenverkehrsgewerbe vom CLC (Confédération Luxembourgoise du Commerce) erhalten.
Das lux. Online-Entsende-Portal https://guichet.itm.lu/edetach sieht bei der Registrierung der Firma als Pflichtfelder die Angabe einer Luxemburger MwSt.-Nr. sowie die Nummer der Anzeige der Dienstleistung bei der Generaldirektion KMU und Unternehmertum des Wirtschaftsministeriums vor. Beide Regelungen betreffen aber eigentlich nicht Transportunternehmen.
Nach Informationen der IRU, des DSLV und der Confédération Luxembourgoise du Commerce (CLC) hat nunmehr auch Luxemburg mit einem Gesetz vom 14. März 2017 die Entsenderichtlinie 2014/67/EU in nationales Recht überführt. Es soll nach Informationen der International Road Transport Union (IRU) bereits vor kurzem in Kraft getreten sein und auch für ausländische Transportunternehmen eine Reihe von Verpflichtungen für die Entsendung von Arbeitnehmern enthalten, unter anderem die elektronische Voranmeldung von Fahrern, die Mitführung von verschiedenen Dokumenten im Fahrzeug und die Benennung eines Repräsentanten in Luxemburg.