Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass ab 01. September 2019 im Mont Blanc-Tunnel die Durchfahrt von Lastkraftwagen mit mehr als 3,5t höchst zulässigem Gesamtgewicht mit EURO 3-Motoren verboten ist.

Zur Erinnerung: Lastkraftwagen mit mehr als 7,5t höchst zulässigem Gesamtgewicht mit EURO 3-Motoren sind seit dem 01.01.2019 verboten.

Nicht betroffen von diesem Verbot sind Fahrzeuge, die für den Personentransport bestimmt sind, sowie Wohnmobile.