Mit Regierungsverordnung Nr. 326 vom 19. April 2016 hat die Russische Föderation die Mautsätze für ausgewählte ausländische Transportunternehmen für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts auf dem Territorium der Russischen Föderation massiv angehoben.

Die Maßnahme, die ausschließlich für Fahrzeuge < 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) aus Lettland und Litauen zur Anwendung kommt, wurde ergriffen, um die Wechselkursschwankungen des Rubel anzupassen.

Die Gebühren wurden wie folgt festgesetzt:

  • Tagesgebühren – 850 Rubel (RUB) statt bisher 385 RUB;
  • Wochengebühren – 2.500 RUB statt bisher 1.154 RUB;
  • Monatsgebühren – 10.000 RUB statt bisher 5.000 RUB;
  • Jahresgebühren – 120.000 RUB statt bisher 60.000 RUB.

Wichtig: Diese Straßenbenutzungsgebühren gelten nur für Fahrzeuge <12 Tonnen zGG aus Lettland und Litauen. Von allen in- und ausländischen Lkw über 12 Tonnen zGG wird hingegen die entfernungsabhängige Maut „Platon“ erhoben. Derzeit ist noch unklar, ob die Maut wie angekündigt zum 1. Mai 2016 von bisher 1,53 RUB auf 3,06 RUB pro Kilometer angehoben worden ist.