Die ungarische Verkehrspolizei hat bestätigt, dass es aufgrund von zahlreichen Verstößen gegen die Mautvorschriften in der letzten Zeit bis einschließlich 5.2.2016 verschärfte Kontrollen gibt.

Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die streckenabhängige e-Maut vor der Auffahrt auf die mautpflichtigen Straßen zu entrichten ist. Die Maut ist also unbedingt vor dem Beginn der Fahrt zu bezahlen. Eine nachträgliche Bezahlung für eine bereits zurückgelegte Strecke wird nicht anerkannt und daher mit einer Strafe geahndet. Für eine unbefugte Benützung einer mautpflichtigen Straße wird eine Strafe von HUF 165.000 (ca. EUR 524) auferlegt.

Informationen über die mautpflichtigen Straßen und die Verkaufsstellen von Streckentickets sind auf der Internetseite HU-GO zu finden.

Quelle: https://www.wko.at/Content.Node/service/aussenwirtschaft/uy/Verschaerfte-Mautkontrollen-fuer-Lkws-in-Ungarn.html?