Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass ab dem 15. Februar 2015 alle Warensendungen (unter Verwendung von Carnet TIR, Gemeinsames Versandverfahren) die in das Zollgebiet der Türkei verbracht werden, vorab angemeldet werden müssen. Das gilt für Lieferungen, die mit Beförderungsmitteln im Straßenverkehr durchgeführt werden.

Die Information über die Einreise muss vom Transportunternehmer spätestens eine Stunde vor Eintreffen der Waren an das jeweilige Eintrittszollamt übermittelt werden. Findet ein Transport unter dem Carnet TIR Verfahren statt, ist die Verwendung von „TIR-EPD“ verpflichtend vorgeschrieben.

Die Internetadresse des IRU-Programmes lautet: http://www.tirepd.org. Sobald Sie registriert sind, können Sie kostenfrei Ihre Carnet TIR Daten über das IRU-Programm an das jeweilige Zollamt in der Türkei senden.

Bei nicht rechtzeitiger oder fehlender Übermittlung der Daten obliegt es den türkischen Zollbehörden, Strafen auszusprechen.

Um sich bei TIR-EPD anzumelden wenden Sie sich bitte an die AISÖ unter office@aisoe.at.