Ab dem 06.04.2021 müssen sich Lkw-Fahrer bei Aufenthalten von mehr als 48 Stunden im VK einem COVID-19-Test bei einem der britischen Testzentren unterziehen, und zwar vor Ablauf des 2. Tages nach der Einreise ins VK. Bei längeren Aufenthalten im VK wird dann alle weitere 72 Stunden ein weiterer Test fällig, also typischerweise am 5. und 8. Tag ab Einreise.

Bei Aufenthalten von weniger als 48 Stunden besteht für Lkw-Fahrer auch weiterhin keine Testpflicht für ihren Aufenthalt im VK.

Für alle nicht-britischen Fahrer gilt zudem ab dem 06.04.2021: Sie müssen für die Dauer ihres Aufenthalts im VK eine Selbst-Isolierung in ihrer Kabine durchführen, die sie nur aus unerlässlichen Gründen wie dem Erwerb von Lebensmitteln, Toilettenbesuchen oder beschränkter sportlicher Bestätigung etc. verlassen dürfen.

Lkw-Fahrer, die zu irgendeinem Zeitpunkt während ihrer Reise in England positiv getestet werden und die keine sichere Umgebung zur Selbstisolierung sicherstellen können, werden sofort zur Selbstisolierung in ein Hotel eingewiesen. Die britische Regierung hat an verschiedenen Orten des Landes Hotels zur Selbstisolierung eingerichtet, ohne dass dem Transportunternehmen (oder dem isolierten Fahrer) Kosten entstehen.

Bei Verstößen gegen die neuen Test- und Quarantänevorschriften, können Geldstrafen von bis zu bis zu 2.000 Pfund erhoben werden.

Weitere Infos der britischen Regierung in englischer Sprache über die neuen Testvorschriften finden Sie: Bespoke testing regime unveiled for exempt international arrivals – GOV.UK (www.gov.uk)