Seit dem 1. Jänner 2026 gilt eine neue Regelung für schwere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 20 Tonnen, die im internationalen Transitverkehr durch Ungarn unterwegs sind. Diese Fahrzeuge müssen vom Zeitpunkt der Einreise bis zur Ausreise aus Ungarn auf Autobahnen, Schnellstraßen oder offiziell ausgewiesenen Transitstrecken fahren.

Fahrzeuge über 20 Tonnen dürfen das ausgewiesene Transitstreckennetz nur verlassen, wenn dies unbedingt erforderlich ist, um zu Be- und Entladestellen zu gelangen oder um einen Parkplatz zur Einhaltung der Ruhezeiten zu erreichen (verboten ist die Benutzung von Straßen, die durch Wohngebiete führen).

Die Maßnahme zielt darauf ab, Lärm, Emissionen und Unfallrisiken in besiedelten Gebieten zu reduzieren. Eine Karte des ausgewiesenen Transitstreckennetzes, das ab dem 1. Januar 2026 gültig ist, ist online verfügbar.

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Siehe auch – Lkw über 20 Tonnen müssen ab dem 1. Januar 2026 verstärkt die Autobahnen nutzen