Änderungen ab 9. Juli 2021 – Der Kreis der anmeldepflichtigen Waren wurde mit Rohstoffen und Produkten des Bausektors erweitert

In Ungarn wurde per 1.1.2015 das sog. EKÁER eingeführt, damit das Steueramt alle Warenbewegungen im öffentlichen Straßenverkehr innerhalb des Landes elektronisch verfolgen und Steuerhinterziehungen (USt.) verhindern kann.

Seit 1.1.2021 betrifft die Meldepflicht nur noch die Beförderung von als risikoreich eingestuften, anmeldepflichtigen Waren (wenn die Lieferung das Bruttogewicht von 500 kg oder einen Nettowert von 1 Mio. HUF überschreitet). Im Kreise der anmeldepflichtigen Waren gehören u.a. Lebensmittelprodukte, Pflanzen, Düngemittel, Schmiermittel, Natursand, Feldsteine und Kies, Insektizide, Holz und Kleidung.

Seit 9. Juli 2021 wurde der Kreis der als risikoreich eingestuften, anmeldepflichtigen Waren mit Rohstoffen und Produkten des Bausektors erweitert, welche in der Regierungsverordnung Nr. 403/2021 (VII.8.) aufgelistet sind. Diese Waren sind aber von der Sicherstellungspflicht ausgenommen!

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des AWC Budapest: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/elektron-warenlieferungskontrollsystem-ekaer-in-ungarn.html