In einer Übergangsphase bis zum 31.1. werden im Rahmen der einschlägigen Kontrollen lediglich Verwarnungen erteilt bzw. bei falscher Registrierung über die richtige Vorgehensweise informiert. Sanktionen werden ab dem 1.2. fällig.

Laut §4/A der am 31.12.2020 modifizierten Regierungsverordnung Nr. 261/2011. (XII. 7.) müssen sich seit dem 1.1.2021 alle gebührenpflichtigen (ab 3,5 Tonnen) wie auch auf eigene Rechnung (firmenintern – ab 7,5 Tonnen) durchgeführten Warenbeförderungen bzw. in Ungarn getätigten Kabotage-Transporte vorläufig im öffentlich zugänglichen IT-System der Verkehrsbehörde (System für die vorläufige elektronische Genehmigungsregistrierung – BIREG) registrieren. Das System soll in Zukunft die Kontrolle jeglicher obligatorischer Transportdokumente aller Transportaufgaben in Echtzeit gewährleisten und dadurch stabile IT-Grundlagen für den Schutz des ungarischen Transportmarktes schaffen.

Nach Auskunft des Ministeriums für Innovation und Technologie als zuständige Stelle werden seitens der Behörden bis zum 31.1. bei Versäumnissen lediglich Verwarnungen erteilt. Zusätzlich soll bei falschen Registrierungen über die entsprechende richtige Vorgehensweise informiert werden und auch eine allgemeine Informationskampagne soll in dieser Zeit umgesetzt werden. Ab dem 1.2.2021 soll sanktioniert werden: das Strafmaß für eine fehlende BIREG-Registration liegt bei 800.000 HUF (ca. 2.200 EUR), sollte der Ent- oder Beladeplatz seinen Kontrollverpflichtungen nicht nachkommen, werden 300.000 HUF (ca. 830 EUR) fällig.

Die der Registrationspflicht zugrundeliegende online Plattform ist unter diesem Link in vier Sprachen (HU, DE, EN, RU) erreichbar.

Pro Firma ist die Registrierung einer Person ausreichend. Diese Person kann nach erfolgter Registrierung im System die Namen der Fahrer eintragen.

Nach Ansicht der Fachverbände sollte das System ursprünglich zur Kontrolle von internationalen Warentransporten von und nach außerhalb der Europäischen Union eingesetzt werden. Laut der bisher bekannten einschlägigen Verordnung bezieht sich die Registrierpflicht jedoch tatsächlich auch auf alle ungarischen und innergemeinschaftlichen Marktteilnehmer . Eine entsprechende Änderungsnote wurde bereits an das Ministerium geschickt. Ob es zu Änderungen in der Regelung kommt, bleibt abzuwarten.

Sollten Sie weitere Informationen über das BIREG erfahren wollen oder sich zum aktuellen Stand der Einführung erkundigen, melden Sie sich einfach beim AWC Budapest.