In Ungarn sind humanitäre Transporte standardmäßig von Transportbeschränkungen ausgenommen.
Es muss jedoch eine kurze Erklärung in ungarischer Sprache ausgefüllt werden: siehe nachstehendes Dokument (ungarisch und englisch).
Das Regierungsdekret 190/2008 (VII. 29.) sieht eine Verkehrsbeschränkung für schwere Lastkraftwagen vor. Gemäß Artikel 5 (2) 2 des Dekrets gilt die Verkehrsbeschränkung nicht für Lkw der Umweltklasse 7 (EURO 3) oder höher, die auf Initiative einer humanitären Organisation humanitäre Sendungen befördern.