Den französischen Gemeinden wurde die Möglichkeit eingeräumt, Umweltzonen (zones à circulation restreinte) festzulegen. Man erhofft sich davon eine Verringerung der Feinstaubbelastung. Das Befahren einer deklarierten Umweltzone ist nur noch mit einer dem Fahrzeugtyp entsprechenden und am Fahrzeug angebrachten „Umwelt-Vignette“ gestattet.

Die französische Umwelt-Vignette nimmt eine Einteilung von Fahrzeugen anhand ihrer Umweltschädlichkeit vor. Grundsätzlich ist das Anbringen einer entsprechenden Umwelt-Vignette nicht verpflichtend. Zur Pflicht wird die Umwelt-Vignette nur in Verbindung mit einer deklarierten Umweltzone. Die Vignette wird innen an der Windschutzscheibe angebracht. Bei Missachtung drohen Verwaltungsstrafen. Die Gemeinden können darüber hinaus Vorteile für jene Fahrer vorsehen, die ein umweltschonendes Fahrzeug mit entsprechender Umweltvignette fahren.

Eine Umweltzone gibt es zurzeit nur in Paris. Hier sollen, nach Auskunft des französischen Fachverbands FNTV-Fédération Nationale des Transports de Voyageurs, zum 01. Juli 2017 Dieselfahrzeuge der Gruppe EURO III, welche vor dem 01. Oktober 2006 angemeldet wurden, nicht mehr fahren dürfen. Ebenfalls hat die Stadt Paris beschlossen, dass Dieselfahrzeuge (ohne Ausnahme) ab 2020 überhaupt nicht mehr in Paris fahren dürfen.

Quelle: WKO Aussenwirtschaft Frankreich


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Die neuen Umweltzonen in Frankreich

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