Zu den in den letzten Tagen aufgetretenen Problemen im Zusammenhang mit der Beschlagnahme von LKW in Italien, die Lebens- bzw. Futtermittel transportiert haben, übermitteln wir Ihnen anbei eine Information des AWC Padua.

Die italienischen Behörden haben mitgeteilt, dass die italienischen Gesetzesdekrete der EU Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene sowie den damit zusammenhängenden Verordnungen 853/2004, 854/2004 und 882/2004 entsprechen.

Es wurde bestätigt, dass laut Punkt 5, Kapitel IV der VO 852/2004 Transportbehälter, die für die Beförderung anderer Waren als Lebensmittel oder die Beförderung verschiedener Lebensmittel verwendet wurden, diese zwischen den einzelnen Ladungsvorgängen sorgfältig zu reinigen sind, damit kein Kontaminationsrisiko besteht.

Punkt 5, Kapitel IV der VO 852/2004 : Wurden Transportbehälter und/oder Container für die Beförderung anderer Waren als Lebensmittel oder die Beförderung verschiedener Lebensmittel verwendet, so sind sie zwischen den einzelnen Ladungsvorgängen sorgfältig zu reinigen, damit kein Kontaminationsrisiko entsteht.

Diese Vorschrift bezieht sich auf eine wechselnde Beförderung von nichtgefährlichen Gütern und Lebens- und Futtermittel. In diesen Fällen sei die Vorlage eines Reinigungszertifikats seitens einer akkreditierten Fachfirma, die die Behälter bzw. Container gereinigt und falls notwendig desinfiziert hat, ausreichend.

Laut Informationen der Südtiroler Stelle des nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe (Albo Nazionale Gestori Ambientali), sei auf jeden Fall verboten, Fahrzeuge und Behältnisse für Lebensmitteltransporte zu verwenden, welche zuvor gefährliche Abfälle enthalten haben.

Auszug: 6) Es ist auf jeden Fall verboten, Fahrzeuge und Behältnisse für Lebensmitteltransporte zu verwenden, welche zuvor gefährliche Abfälle enthalten haben.

Mit Bezug auf die Beschlagnahme verschiedener Auflieger, die sich in den letzten Tagen in der Umgebung von Reggio Emilia ergeben haben, hat das AWC Padua mit der dort zuständigen Stelle der Forstpolizei gesprochen. Der oberste Polizeichef informierte über die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten gegen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit, die bereits vor zwei Jahren eingeleitet wurden. Dabei wurden ausschließlich jene Getreide- und Futtermitteltransporte beschlagnahmt, deren Fahrzeuge bzw. Behälter bei vorhergehenden Fahrten gefährliche Abfälle (z.B. vormaliger Transport von Industrieschlämmen od. asbesthaltigen Abfällen) transportiert hatten. Trotz einer eventuell erfolgten Reinigung der Behälter und des Vorhandenseins von Zertifizierungen (z.B. GMP+) sei diese Mehrzweckverwendung jedenfalls unzulässig. Die im Albo Nazionale eingetragenen Fahrzeuge bzw. Auflieger und Behälter, welche nachweislich niemals einen Transport gefährlicher Güter durchgeführt haben, sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen.

Es wird daher empfohlen vor Beginn der Fahrt zu prüfen, ob das zu verwendende Fahrzeug in der Vergangenheit einen Transport von gefährlichen Abfällen durchgeführt hat.