Wir haben Sie seinerzeit am 10.07.2019 (Elektronische Siegel für den Transit von Verbotswaren) darüber informiert, dass bestimmte Waren, die derzeit einem russischen Einfuhrverbot unterliegen (hauptsächlich Lebensmittel mit Herkunft aus USA, EU, Kanada etc.) und in der Folge seit 2014 auch nicht im Transit durch Russland befördert werden durften, seit dem 1. Juli 2019 auf der Basis eines Präsidentialerlasses russisches Territorium wieder im Transit durchqueren können. Voraussetzung: Die Fahrzeuge werden mit einem elektronischen GLONASS-Siegel verschlossen und sind damit über das Satellitennavigationssystem GLONASS durchgängig nachverfolgbar.

Entgegen dem Wortlaut des seit Juli 2019 in Kraft befindlichen russischen Dekrets wurden die elektronischen GLONASS-Siegel in der Russischen Föderation bislang nicht zur Anwendung gebracht. Transporte von Verbotswaren im Transit durch die Russische Föderation waren daher auch weiterhin nicht möglich.

Das Verkehrsministerium der Russischen Föderation teilt nun mit, dass ab 6. April 2020 gemäß der Verordnung des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 290 vom 24. Juni 2019 „Einführung von Änderungen in mehreren Verordnungen des Präsidenten der Russischen Föderation“ (im Weiteren – Verordnung Nr. 290) der Transit von sanktionierten Gütern bei der Durchführung des internationalen Straßen- und Schienenverkehrs in Drittländer durch das Territorium der Russischen Föderation erlaubt ist. Solche Transporte sind unter Verwendung elektronischen GLONASS-Siegel möglich. Ein elektronischen GLONASS-Siegel (Electronic Navigation Seal) ist ein Identifikationsgerät, das auf dem globalen Navigationssatellitensystem GLONASS basiert.

Die Liste der Grenzübergangsstellen an der Staatsgrenze der Russischen Föderation, feste und mobile Kontrollpunkte oder Kontrollpunkte an Bahnhöfen, Anforderungen an elektronische Navigationssiegel, das Verfahren für den Transittransport bestimmter Arten von Agrarprodukten, Rohstoffen und Lebensmitteln, deren Herkunftsland der Staat ist, der die Entscheidung über die Einführung der Wirtschaftssanktionen gegen russische juristische Personen und (oder) natürliche oder juristische Personen, die diese Entscheidung getroffen haben, und den Transport bestimmter Arten von Waren getroffen hat, deren Herkunfts- oder Abgangsland die Ukraine ist oder die durch das Territorium der Ukraine reisen, und das Verfahren zur Ausstellung von Meldeschecks wurde durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 27. Dezember 2019 Nr. 1877 „Maßnahmen zur Durchführung der Verordnung Nr. 290 „Einführung von Änderungen in mehreren Verordnungen des Präsidenten der Russischen Föderation vom 24. Juni 2019“ (im Folgenden – Verordnung Nr. 1877) genehmigt.

Gegenwärtig sind die Dienststellen an 30 Grenzübergängen an der Staatsgrenze der Russischen Föderation sowie an festen und mobilen Kontrollpunkten oder an Kontrollpunkten in Bahnhöfen tätig. Weitere Informationen über das System, die Regeln für die Registrierung und den Transport von Gütern finden Sie auf der Website www.crcp.ru, sowie unter der Telefon-Hotline: 8 800 550 4334 oder +7 499 755 4334 (für diese Telefone erhalten Sie Informationen auf Russisch und Englisch) oder per E-Mail unter info@crcp.ru.

Beigefügt finden Sie eine Liste (in eglischer Sprache) der Grenzübergangsstellen entlang der Staatsgrenze der Russischen Föderation, sowie stationäre und mobile Kontrollpunkte oder Kontrollpunkte in Bahnhöfen und eine deutsche Arbeitsübersetzung (inoffizielle Übersetzung) des Leitfaden für Transportunternehmen über die Verwendung der elektronischen Navigationssiegel.

Aktueller Stand der Sanktionen gegen Russland und die Ukraine (Übersicht über den aktuellen Stand der EU-Maßnahmen):

https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Aktueller_Stand_der_Sanktionen_gegen_Russland_und_die_Ukrai.html


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Leitfaden Übersetzung
The list of border crossing points