Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass die russischen Zollbehörden mit der Order Nr. 2568 vom 14.12.2015 an 45 ausgewählten Zollstellen das Carnet TIR wieder akzeptieren werden.

Die Order Nr. 2568 wurde am 18.12.2015 formell durch das russische Justizministerium eingetragen (Reg. Nr. 40161) und wird innerhalb von 30 Tagen Gültigkeit erlangen.

Bei den Grenzübergängen handelt es sich um Zollstellen zum Baltikum (Estland, Lettland, Litauen), zu Skandinavien (Finnland, Norwegen), zu Polen und der Ukraine, sowie zu Aserbaidschan, Georgien und der Mongolei.

Eine Aufzählung der Zollstellen, welche das TIR-Carnet wieder akzeptieren, finden Sie im nachstehenden PDF-Dokument. Probleme bei der Abfertigung der TIR-Carnets auch an den genannten Zollstellen können in der Praxis derzeit noch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.


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