In Frankreich müssen Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit mindestens einem Feuerlöscher ausgestattet sein.

Die der französische Verband FNTR hat nunmehr klargestellt, dass die Pflicht zur Mitführung von Feuerlöschern für alle Fahrzeuge – also sowohl in Frankreich als auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge – auf französischem Territorium gilt.

Danach müssen Kraftfahrzeuge der Klassen N2 (Lkw > 3,5 Tonnen < zwölf Tonnen) und N3 (Lkw > zwölf Tonnen) in der Fahrerkabine einen Feuerlöscher von mindestens zwei Kilogramm des Typs 8A/34B mitführen, der jederzeit für den Fahrer zugänglich ist.

Für Anhänger/Auflieger der Fahrzeugklassen O2 (Anhänger/Auflieger > 0,750 Tonnen < 3,5 Tonnen) und O3 (Anhänger/Auflieger > 3,5 Tonnen < zehn Tonnen) ist die Mitführung eines Feuerlöschers von mindestens sechs Kilogramm des Typs 21A/113B vorgeschrieben, der an der Außenseite des Zugfahrzeugs angebracht und für den Fahrer ebenfalls zugänglich sein muss.