Die italienische Mineralölsteuer wird für LKW mit über 7,5 Tonnen Bruttonutzlast erstattet. (Für Busse gilt folgende Einschränkung: Die Mineralölsteuerrückvergütung kann nur für Busse verlangt werden, die im öffentlichen Auftrag im grenzüberschreitenden Linienverkehr tätig sind. Die Mineralölsteuerrückvergütung ist hingegen nicht für Busse vorgesehen, die im Gelegenheitsverkehr tätig sind.) Die Höhe der Erstattungsbeträge für das 3. Quartal 2015 wurde von der italienischen Zollbehörde (Agenzia delle Dogane) mit dem Rundschreiben Nr. 104552/RU (siehe Anlage) wie folgt festgelegt:

  • € 214,18609 pro 1.000 Liter Diesel für den Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2015

Die Anträge auf Rückvergütung der Mineralölsteuer für das 3. Quartal 2015 können bis spätestens 31. Oktober 2015 bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Anders als ursprünglich festgelegt, müssen die Rückerstattungsanträge allerdings nicht mehr zwingend innerhalb des Folgemonats nach Ablauf des jeweiligen Quartals, sondern spätestens innerhalb von zwei Jahren ab dem ersten möglichen Einreichungsdatum gestellt werden.

Grundsätzlich gilt natürlich: Je früher die Anträge eingebracht werden, desto rascher erfolgt auch die Bearbeitung der Anträge und somit die Rückerstattung der Mineralölsteuer. Antragsteller aus den EU-Länder richten ihre Anträge an das„Ufficio delle Dogane Roma 1“.

Ufficio delle Dogane ROMA 1
Via del Commercio 25-27
00154 Roma – Italia
T +39 06 448871
F +39 06 4958327

Zur Vereinfachung wurde seitens der Zollbehörde auch eine Software zur Verfügung gestellt, die das Ausfüllen des Antragsformulars erleichtern soll. Diese Software können Sie ebenfalls auf der Website des Zollbehörde herunterladen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass das Benutzerhandbuch nur in italienischer Sprache zur Verfügung steht.

Im Formular anzugeben sind u.a. die Unternehmensdaten, das Bankkonto inkl. BIC und IBAN, eine Auflistung der Kennzeichen der verwendeten Fahrzeuge und eine Aufstellung der Kilometerstände am Anfang und am Ende der Verrechnungsperiode.

Beizulegen sind weiters folgende Dokumente:

  • Fotokopie des gültigen Gewerbescheins und der EU-Transportlizenz
  • Fotokopie eines Identitätsnachweises (Pass, Personalausweis, etc.) des rechtlichen Vertreters der antragstellenden Firma
  • Fotokopien der Zulassungsscheine der Fahrzeuge, die im Antrag angeführt werden (stimmt die antragstellende Firma nicht mit der Firma, die auf den Fahrzeugpapieren genannt ist überein, müssen Dokumente beigelegt werden, die den Zusammenhang zwischen den Firmen erklären (z.B.: Leasingverträge, Verträge mit Subfrächtern))
  • Fotokopien der Treibstoffrechnungen mit Angabe des Kennzeichens des Fahrzeugs, für welches die Tankfüllung erfolgte (handschriftliche Vermerke werden nicht akzeptiert)

Sollten Sie eine Ausfüllanleitung in deutscher Sprache für das Formular benötigen, bitten wir Sie, sich direkt mit dem AWC Rom in Verbindung zu setzen.

Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Rom
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T +39 06 85 30 52 33
F +39 06 841 27 44
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