Das AWC Strassburg hat darüber informiert, dass Frankreich ebenso wie Deutschland plant, Mindestlohn-Vorschriften für ausländische Berufskraftfahrer zu erlassen. Dieser (SIMC 2015) beläuft sich auf brutto EUR 9,61/Stunde bzw. monatlich auf brutto EUR 1.457,52 auf Basis der 35 Stunden-Woche.

In Deutschland wurde die Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes auf Transitfahrten bis zur Klärung der Kompatibilität mit EU-Recht ausgesetzt.

Wie das Gesetz, wenn es beschlossen wird, in Frankreich angewendet werden soll, kann noch nicht gesagt werden.