Wir wurden von der IRU informiert, dass ab 1. April 2017 in Frankreich die Mitführung des A1-Formulars entsprechend kontrolliert wird.

Betroffen sind:

  • alle Arten von Verkehren (also Kabotage, Gelegenheitsverkehrs- oder auch Transitfahrten)
  • alle Lenker (angestellte Lenker, aber auch selbstfahrende Unternehmer)

Wo bekommt man die A1-Bescheinigung für die Lenker:

  • Die A1-Bescheinigung ist von den jeweils zuständigen gesetzlichen Krankenkassen auszustellen.
  • Der Arbeitgeber kann das Formular
    für die betroffenen Lenker selbst über ELDA beantragen oder
    formlos per Mail bei der jeweils zuständigen GKK einen Antrag auf Ausstellung des A1-Formlars stellen.