Am 9. April 2016 hat Frankreich die Durchführungsverordnung für das sog. „Loi Macron“ veröffentlicht. Dieses Gesetz findet sowohl Anwendung auf den Güter als auch den Personentransport und regelt den „Mindestlohn“ bzw. dessen Bezahlung (~10 €/h) für Tätigkeiten in Frankreich (ähnlich dem deutschen MiLoG) und soll ab 1.7.2016 in Kraft treten.

Laut Interpretation der IRU (International Road Transport Union) findet dieses Gesetz grundsätzlich Anwendung auf Kabotage und bilaterale Verkehre (ausgenommen sind Transit-Verkehre). Zum jetzigen Zeitpunkt ist es jedoch noch völlig unklar, ob die Anwendung des Loi Macron auf alle Kabotage-Verkehre bzw. bilaterale Verkehre sich bezieht oder ob es hierzu besondere Bestimmungen gibt, vor allem was die Anwendung des Loi Macron auf unterschiedliche Vertragsverhältnisse betrifft.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen nach wie vor keine gesicherten Auskünfte hinsichtlich der praktischen Anwendung dieses Gesetzes vor. Auch eine hochrangige Konferenz auf EU-Ebene (9. Juni) unter IRU-Beteiligung konnte hierzu keinen Aufschluss geben.

Wir haben selbst beim AWC Strassburg hinsichtlich weiterführender Informationen angefragt. Eine heute eingegangene Email bestätigt dieses diffuse Bild:

„wir dürfen Ihnen heute mitteilen, dass wir uns weiterhin bei der zuständigen staatlichen Stelle

DIRECTION DES SERVICES DES TRANSPORTS
MEDDE
DGITM/DST/TR5
92055LA DEFENSE CEDEX
Tel: +33 (0)1 40 81 37 30

telefonisch sowie schriftlich erkundigt haben, bezüglich des Mindestlohns für LKW Fahrer bei Kabotage in Frankreich. Leider haben wir immer noch keine Antwort erhalten. Wir haben zusätzlich bei einem Kontrolleur der DREAL Elsass (Dir. Rég. Environnement, Aménagement et Logement d’Alsace) nachgefragt, auch hier kannte man noch keine Modalitäten zu oben genanntem Thema.“

Wie uns im Rahmen einer internationalen Sitzung mitgeteilt wurde prüft die EU-Kommission derzeit die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Frankreich (analog dem Verfahren gegen Deutschland – MiLoG) im Hinblick auf dieses Gesetz.

Wir werden dieses Thema verstärkt beobachten und über neueste Entwicklungen selbstverständlich informieren.

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