Auf der italienischen Brennerautobahn A22 bestehen am 03. und 26. Oktober 2019 von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf dem Streckenabschnitt von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t zGM für Fahrten in Richtung Norden.

Mit Erlass des Regierungskommissariats der Provinz Bozen vom 30. September 2019 wurden dienachstehenden zusätzlichen Fahrverbote auf der italienischen Brennerautobahn A22 für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t zGM von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr am 03. und 26. Oktober 2019 erlassen.

An diesen Tagen besteht in Deutschland (03.10.2019) bzw. Österreich (26.10.2019) ein Feiertagsfahrverbot. Das Fahrverbot am 03. Oktober 2019 betrifft den Streckenabschnitt von Sterzing bis zurBrennerstaatsgrenze für Transporte in Richtung Norden, wenn deren Bestimmungsort Deutschland ist oder über Deutschland erreicht werden muss.

Das Fahrverbot am 26. Oktober 2019 betrifft den Streckenabschnitt von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze für alle Transporte in Richtung Norden. Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits auf der Brennerautobahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, müssen auf dem Parkgelände der Sa.do.bre in Sterzing anhalten.

Weitere Angaben können Sie dem beiliegenden Erlass entnehmen.


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Erlass – DIVIETI_A22_VIPITENO_BRENNERO_OTTOBRE_2019