Wir wurden von der IRU und dem italienischen Verband ANITA darüber informiert, dass ab dem 15. Oktober 2021 alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor Italiens den „Green Pass“ (3G-Nachweis) vorweisen müssen, um Zugang zu Arbeitsstätten zu erhalten. Nach derzeitigem Stand müssen auch Lkw-Fahrer für das Be- und Entladen in den italienischen Firmen einen „Green Pass“ vorlegen.

Der „Green Pass“ ist im Grunde nichts anderes als das Anti-Covid-Zertifikat der Europäischen Union. Dieser zeigt an, ob jemand geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen ist beziehungsweise, ob in den vergangenen 48 Stunden ein negativer Corona-Test (Antigen- oder PCR-Test) durchgeführt wurde.

Nach derzeitigem Stand fallen auch Lkw-Fahrer, die ein Firmengelände betreten, unter diese neuen Vorschriften. Das bedeutet, dass auch Lkw-Fahrer für das Be- und Entladen in den italienischen Firmen einen „Green Pass“ vorlegen müssen. Nach letzter Information sollen ausländische Fahrer von dieser Anforderung nicht ausgenommen sein.

Der italienische Verband ANITA wartet auf eine weiterführende Klarstellung seitens der italienischen Regierung und des Verkehrsministeriums, die bis Anfang Oktober vorliegen soll.

Bezüglich der Einreisebestimmungen sind derzeit keine Änderungen vorgesehen, so dass internationale Fahrer bei der Einreise nach Italien nach wie vor keinen „Green Pass“ vorlegen müssen.