Auf der italienischen Brennerautobahn A22 besteht am 26. Oktober 2021 von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf dem Streckenabschnitt von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t hzG für Fahrten in Richtung Norden.

Mit Erlass des Regierungskommissariats der Provinz Bozen vom 11. Oktober 2021 wurde das nachstehende Fahrverbot auf der italienischen Brennerautobahn A22 für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t hzG von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr am 26. Oktober 2021 erlassen. An diesem Tag besteht in Österreich (26.10.2021) ein Feiertagsfahrverbot.

Vom Fahrverbot ausgenommen sind:

  • Fahrzeuge, die zu folgenden Zwecken dienen: ausschließliche Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, leicht verderbliche Lebensmittel, Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbare Reparaturen an Kühlanlagen, Abschleppdienste, Pannenhilfen, vom Straßenreiniger für den Einsatz in Notfällen zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs genutzte Fahrzeuge und Fahrzeugzüge; Fahrzeuge der Blaulichtorganisationen, Müllabfuhr, Personentransport im regulären Linienverkehr, sowie für unaufschiebbare Fahrten der Streitkräfte und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen;
  • Fahrten im kombinierten Güterverkehr Straße – Schiene, wofür eine Reservierung vorgelegt werden muss, welche die Angaben über das Fahrzeugkennzeichen bzw. das Fahrtdatum und die Uhrzeit des vorgemerkten Zuges enthält.

Weitere Angaben können Sie dem beiliegenden Erlass entnehmen.


DIVIETO_CIRCOLAZIONE_MEZZI_PESANTI_A_22 (PDF)
Circolare Rundschreiben Fahrverbot A22 – Divieto di circolazione A22 (PDF)