Zusätzliche Informationen zu den Sperrzonen in zahlreichen Regionen Norditaliens auf Grund des Coronavirus


Personen, die in die vom Ein-­ und Ausreiseverbot betroffenen Regionen Lombardei sowie für die Provinzen Modena, Parma, Piacenza, Reggio Emilia und Rimini in der Emilia ­Romagna, die Provinzen Pesaro und Urbino in Marken, die Provinzen Padua, Treviso und Venedig in Venetien sowie Asti, Alessandria, Novara, Verbano ­Cusio­ Ossola und Vercelli im Piemont einreisen, müssen Nachweise der Notwendigkeit der Beförderung mitführen. Dies können ein Lohnnachweis, ein Firmenausweis oder schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die Notwendigkeit der Einreise sein. Des Weiteren ist ein Auskunftsformular mitzuführen.

Weiters müssen Fahrer das beigefügte italienische Formular ausgefüllt den italienischen Kontrollbehörden vorlegen können. Darin bestätigt der Fahrer über das Dekret vom 8.März 2020 Kenntnis zu haben und gibt seinen Beladeort, die Transitroute und/oder den Entladeort an. Weiters muss der Grund der Einfahrt in die o.g. Gebiete genannt werden.


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