Das britische Verkehrsministerium teilt der IRU mit, dass Frankreich das Erfordernis negativer Coronatests für aus GB einreisende Personen weiter aufrecht erhält.

Fahrer, die in Richtung Frankreich aus Großbritannien ausreisen, müssen daher auch weiterhin eines der auf britischem Territorium angesiedelten Testzentren anfahren, um sich kostenlosen Schnelltests zu unterziehen. Der Test darf bei Überquerung des Kanals maximal 72 Stunden alt sein und sollte auf Anraten der britischen Behörden nach Möglichkeit schon vor Erreichen der Grafschaft Kent absolviert werden. Informationen zu den britischen Testzentren für Lkw-Fahrer finden Sie unter https://www.gov.uk/government/news/covid-19-testing-for-hgv-drivers-using-the-port-of-dover-or-eurotunnel.

Bei der Einreise nach Großbritannien besteht das Erfordernis zur Vorlage eines negativen Coronatests dagegen nur im Personenverkehr. Wie der britische Verband RHA der IRU auf Anfrage bestätigte, sind Lkw-Fahrer nicht betroffen.