Vor dem Hintergrund des Schutzes von Radfahrern und Fußgängern im Straßenverkehr dürfen ab 01. März 2021 Lkw über 12t hzG nur noch in den Großraum London fahren, sofern sie bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Sichtverhältnisse des Fahrers aus der Fahrerkabine heraus auf die Straße erfüllen. Fahrzeuge die diese Voraussetzungen (Null-Sterne-Bewertung) nicht erfüllen, müssen eine Reihe von Assistenzsystemen nachrüsten. Alle Fahrzeuge müssen vorab registriert werden. Fahrzeuge die ab 01. März 2021 in den Großraum London fahren und nicht registriert sind müssen mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Vor dem Hintergrund hoher Unfallzahlen mit Radfahrern und Fußgängern im Großraum London dürfen seit 26. Oktober 2020 nur noch Fahrzeuge über 12 t hzG in den Großraum London einfahren, die bestimmte Standards hinsichtlich der Sichtverhältnisse des Fahrers erfüllen. Abhängig von den Sichtverhältnissen aus der Fahrerkabine heraus hat London eine Bewertung nach Sternen für einzelne Fahrzeugtypen eingeführt. Für jedes Fahrzeug wird eine HGV Safety Permit, in dem das Fahrzeug mit 0 bis 5 Sternen bewertet wird, ausgestellt.

Angaben über die Sternebewertung der einzelnen Fahrzeuge können mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) bei den jeweiligen Fahrzeugherstellern bezogen werden.

Nun besteht die letzte Möglichkeit bis zum 28. Februar 2021 die Fahrzeuge bei TfL registrieren zu lassen und einen Nachweis der Einstufung nach Sternen einzureichen.

Die Registrierung erfolgt online: https://tfl.gov.uk/direct-vision-permit

Die IRU geht davon aus, dass die meisten Fernverkehrs-LKW auf Grund ihrer Sichtverhältnisse mit Null Sternen bewertet werden. Diese dürfen ab 01. März 2021 grundsätzlich nicht mehr in den Großraum London einfahren. Es besteht jedoch die Möglichkeit diese Fahrzeuge mit bestimmten Sicherheitsausrüstungen, wie Abbiegeassistent, seitliches Warnsignal, Abbiegeton, Warnaufkleber, Unterfahrschutz etc. nachzurüsten, so dass eine Einfahrt nach London weiterhin möglich ist.

Transport for London (TfL) bietet nun eine vereinfachte Beantragung von für Fahrzeughalter an, die bereits wissen, dass es sich bei ihrem Fahrzeug um ein Null-Sterne-Fahrzeug handelt:

Null-Sterne-Bewertung Selbstzertifizierung:

Für ein einzelnes Fahrzeug bei dem TfL keine Daten vorliegen und bei dem davon ausgegangen werden muss, dass das Fahrzeug eine Null-Sterne-Bewertung erhält, kann der Fahrzeughalter per Selbstzertifizierung einen Antrag auf eine HGV Safety Permit stellen.

Zur Selbstzertifizierung des Fahrzeugs als Null-Sterne-Fahrzeug muss eine schriftliche Erklärung als Teil des Antrages hochgeladen werden.

Die Erklärung muss Folgendes enthalten:

  • Name des Fahrzeughalters
  • Nummernschild (Fahrzeugkennzeichen)
  • Fahrzeugmarke und/oder -modell
  • Erklärung, dass die Null-Sterne-Bewertung des Fahrzeugs selbst zertifiziert wird

Sobald der Fahrzeughalter von TfL eine Bestätigung erhalten hat, dass die Aufzeichnungen aktualisiert wurden, kann ein Antrag auf eine Null-Sterne HGV Safety Permit für das Fahrzeug gestellt werden.

TfL hat zudem eine 90-tägige Nachfrist eingeräumt, um Fahrzeughalter zu unterstützen, die die notwendigen Sicherheitsausrüstungen vor dem 1. März 2021 bestellt haben und nun aber mit Verzögerungen bei der Lieferung und dem Einbau konfrontiert sind.

Um die Nachfrist in Anspruch nehmen zu können, muss der Fahrzeughalter vor dem 1. März 2021 einen Nachweis der Werkstatt mit Angaben zur Bestellung und dem Fahrzeugkennzeichen bei DVSGracePeriod@TfL.gov.uk einreichen.

TfL wird den Antrag prüfen und eine schriftliche Bestätigung des Ergebnisses an den Antragsteller senden. Sobald die Sicherheitsausrüstungen im Fahrzeug eingebaut sind, ist ein HGV Safety Permit zu beantragen.

Fahrzeughalter, die nach dem 1. März 2021 über Verzögerungen bei der Lieferung und dem Einbau informieren, haben keinen Anspruch auf die Nachfrist.

Es ist zu beachten, dass das Gebiet in dem die neuen HGV Safety Permit Bestimmungen gelten nicht nur das Stadtzentrum von London betreffen, sondern den gesamten Großraum London incl. diverser Autobahnen und dem Flughafen London Heathrow.

Nach Angaben des britischen Verbandes RHA sollen Verstöße gegen die Vorgaben des HGV Safety Permit bis zum 28. Februar 2021 von TfL nicht geandet werden. Ab dem 01. März 2021 werden Verstöße mit 550,– GBP, bzw. bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen mit 275,– GBP, geahndet.

Weiterführende Informationen über HGV Safety Permit können bei TfL bezogen werden: Direct Vision Standard and HGV Safety Permit – Transport for London (tfl.gov.uk).

Weiters ist zu beachten, dass auch die Bedingungen für die Einfahrt in die LEZ (Low Emission Zone) ab dem 1. März 2021 verschärft werden sollen. Dann dürfen nur noch LKW, Transporter oder andere schwere Fahrzeuge über 3,5 t hzG oder Reisebusse über 5 t hzG der Schadstoffklasse Euro VI (NOx und PM) in die LEZ einfahren. Andernfalls muss eine tägliche LEZ-Gebühr entrichtet werden.