Kursierende Gerüchte über eine bevorstehende Aufhebung der Ausnahme für Lkw-Fahrer von der allgemeinen Testpflicht bei Einreise nach Großbritannien sind unrichtig.

Für Fahrer von LKW-Transporten gilt eine generelle Ausnahme von der unlängst eingeführten generellen Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests bei der Einreise nach Großbritannien. Entgegen von Gerüchten und Fehlinformationen, die aktuell offenbar an der französischen Kanalküste im Umlauf sind und auch teils durch unklare Formulierungen in Presseartikeln bestärkt wurden, bleibt diese Ausnahme auch weiterhin gültig.

In diesem Zusammenhang möchte die IRU darauf hinweisen, dass nach wie vor immer wieder Fahrer an den Terminals der britischen Kanalküste ankommen, ohne zuvor den obligatorischen und in GB kostenlos angebotenen Coronatest durchgeführt zu haben, der für die Ausreise aus GB in Richtung Frankreich zwingend erforderlich ist. Wir möchten daher nochmals an diese Notwendigkeit erinnern. Ohne einen negativen Coronatest gelangen Fahrer nicht an Bord der Fähren nach Frankreich oder der Eurotunnel-Züge. Die britischen Behörden bitten wegen der hochbelasteten Infrastruktur in Kent dringend darum, die Tests wo immer möglich schon an den Teststellen außerhalb der Grafschaft Kent durchzuführen. Details zu den Tests und Locations der Teststellen finden Sie unter

https://www.gov.uk/government/news/covid-19-testing-for-hgv-drivers-using-the-port-of-dover-or-eurotunnel.