Der Föderale Sicherheitsdienst der Russischen Föderation (FSB) hat in den drei russischen Regionen (Bryansk, Pskov und Smolensk) an der Grenze zu Weißrussland (Belarus) eine Verordnung über Grenzkontrollen erlassen.

Die Verordnung tritt am 7. Februar 2017 in Kraft. Regionale Grenzschutzbeamte müssen Standorte und Zeiten für die Einreise und den Durchlass von Personen und Fahrzeugen in der Grenzzone festlegen und die Einrichtung von Hinweisschildern für die neuen Maßnahmen organisieren.

Während die eingeleiteten Maßnahmen für russische und weißrussische Staatsbürger keinerlei Beeinträchtigungen mit sich bringen, bedeuten sie für Drittstaatsangehörige, dass diese auch mit einem gültigen Visum von Europa über Weißrussland nicht nach Russland einreisen dürfen, da es in diesem Grenzbereich keinen offiziellen Grenzübergang gibt.

Gemäß dem Grenzschutzdienst des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation, wie auf seiner Webseite angegeben:

„Gemäß Artikel 2 des Abkommens zwischen der Russischen Föderation und der Republik Belarus über die Wahrung der Gleichberechtigung der Bürgerinnen und Bürger Russlands und Weißrusslands, sich frei zu bewegen und ihren Wohnsitz in den Hoheitsgebieten der Staaten zu wählen – Mitglieder des Unionsstaates (St. -Petersburg, 24. Januar 2006) – haben Bürgerinnen und Bürger der Republik Belarus und der Russischen Föderation unabhängig vom Aufenthaltsort das Recht, das Territorium der Russischen Föderation und der Republik Belarus frei zu betreten und zu verlassen.

Gemäß Artikel 4 des Abkommens zwischen der Russischen Föderation und der Republik Belarus über Freundschaft, Nachbarschaft und die Zusammenarbeit (Minsk, 21. Februar 1995), hat man sich über die Regelung der Einreise, des Austritts oder des Aufenthaltes von Drittstaatsangehörigen auf dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation und der Republik Belarus bis jetzt noch nicht geeinigt.

Bis zur endgültigen Regelung dieser Frage, wird die Überquerung der russisch-weißrussischen Staatsgrenze von Drittstaatsangehörigen mit der Nutzung des Schienen- und Straßenverkehrs sowie der Direktflüge zwischen der Republik Belarus und der Russischen Föderation eine Verletzung der internationalen Regeln bei der Überquerung der Staatsgrenze der Russischen Föderation bedeuten.

Der Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung auf dem Territorium Russlands und Weißrusslands gewährt nicht das Recht, die russisch – weißrussische Staatsgrenze zu überschreiten.

Aufgrund internationaler Verträge und der nationalen Gesetzgebung der Russischen Föderation können alle Drittstaatsangehörigen über die multilateralen (bilateralen) Grenzübergangsstellen, die für internationale oder bilaterale Bewegungen offen sind, Russland betreten und verlassen.

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