Durch den Ausbruch der COVID-19 Pandemie und die dadurch erlassenen zahlreichen nationalen Notfallmaßnahmen und Ausnahmeregelungen im Straßenverkehr ist in Europa ein kompliziertes Flickwerk unterschiedlichster nationaler Vorschriften entstanden.

Die Einhaltung all dieser Regeln stellte sowohl die Kontrollorgane, Lenker als auch Unternehmer vor große Herausforderungen. Zur Bewältigung dieser lud die IRU die wichtigsten EU-Kontrollorganisationen, nämlich CORTE, Euro Control Route und das European Roads Policing Network sowie die ETF (Europäische Verkehrsgewerkschaft) zur Zusammenarbeit ein. Dabei sollte ein gemeinsames Verständnis bewährter Kontrollpraktiken herausgearbeitet werden.

Als Ergebnis dieser Zusammenarbeit wurde nun eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet und verabschiedet, welche von den Kontrollorganisationen als auch der EU-Kommission weiterkommuniziert wird.

Die wichtigsten Punkte – zusammengefasst – sind:

  1. Die Rechtsdurchsetzung sollte unter vollständiger Berücksichtigung der außergewöhnlichen Umstände erfolgen, einschließlich der Komplexität und des vorübergehenden Charakters nationaler Ausnahmen von den Straßenverkehrsvorschriften, wie sie beispielsweise von den EU-Mitgliedstaaten gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingeführt wurden, ohne dass diese Durchsetzung zu längeren Straßenkontrollen führt;
  2. Für den Zeitraum von Mitte März bis Ende Mai 2020 sollten die Kontrollbehörden mit gesundem Menschenverstand, Toleranz und Ermessensspielraum entscheiden, welche Verstöße vernünftigerweise verfolgt werden sollten, einschließlich der Verstöße gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten, wobei die Komplexität jedes einzelnen Falles, die sich aus der Vielzahl nationaler Ausnahmen ergibt, zu berücksichtigen ist;
  3. Im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2020/698 vom 25. Mai 2020, die spezifische und vorübergehende Maßnahmen zur Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen sowie zur Verschiebung bestimmter regelmäßiger Überprüfungen und Weiterbildungsmaßnahmen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts vorsieht, sollten die Vollzugsbehörden die verlängerte Gültigkeit dieser Dokumente respektieren, und gleichzeitig im Einklang mit dem einschlägigen Leitfaden der Europäischen Kommission2 tolerant gegenüber denjenigen Kontrolldokumenten, wie z.B. dem CPC für Tiertransporte, die nicht unter die oben genannte Verordnung fallen, bleiben, bis Unternehmer und Fahrer in allen EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, solche Dokumente zu erneuern;
  4. Intelligente Kontrollpraktiken, wie der Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten, sollten eine Priorität bleiben, da die derzeitigen außergewöhnlichen Umstände die Notwendigkeit einer effizienten Kontrolle erhöhen;
  5. Wann immer möglich, sollten digitale Kontrollen eingesetzt werden, um den physischen Kontakt zu minimieren.

Downloads

Gemeinsame Erklärung von IRU und EU-Kontrollorganen in englischer Sprache (PDF)