Am 3. September 2020 ist in Frankreich eine neue Verordnung in Kraft getreten, wonach den Fahrern von Fahrzeugen unter 3,5t zGG das Verbringen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug untersagt wird. Verstöße werden mit einer Geldbuße von 750 Euro geahndet.

Der französische Verband FNTR teilt mit, dass mit dem Dekret Nr. 2020-1104 vom 31. August 2020 am 3. September 2020 eine neue Verordnung in Kraft getreten ist, wonach das Verbringen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit in der Kabine von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 t untersagt wird.

Ebenso untersagt ist das Verbringen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit in einer Unterkunft, die gesundheitsrelevante Sicherheits-, Komfort- und Hygienebedingungen nicht berücksichtigt.

Fahrer von Fahrzeugen unter 3,5 t müssen somit nachweisen, dass sie die Ruhepause außerhalb des Fahrzeuges unter angemessenen Sicherheits-, Komfort- und Hygienebedingungen verbracht haben.

Nachweise können durch folgende Belege erbracht werden:

  • Hotelrechnungen
  • Nachweise über die Anmietung einer Wohnung/Haus
  • Telefonnummer eines Bekannten, in dessen Wohnung/Haus übernachtet wurde