Nach einem langjährigen Gesetzgebungsprozess hat sich die Europäische Union (Kommission, Rat, Parlament) Anfang Juli 2020 auf ein „Mobilitätspaket“ geeinigt, in dessen Rahmen auch eine lange und zum Teil sehr emotional diskutierte neue Richtlinie über die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor geschaffen wird.

Am 2. Februar 2022 werden nun die neuen EU-Vorschriften zur Entsendung von Fahrern im Straßenverkehrssektor in Kraft treten. Die Straßenverkehrsunternehmen müssen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen ihre Fahrer unter die Entsendevorschriften fallende Dienstleistungen erbringen, Entsendeerklärungen und gegebenenfalls andere Dokumente übermitteln. Um den Unternehmen die Erfüllung dieser Meldepflicht zu erleichtern, entwickelt die Kommission eine spezielle mehrsprachige Entsendeplattform für den Straßenverkehr.

Die Plattform ist mit dem Binnenmarktinformationssystem (IMI) verbunden, um eine Kommunikation mit den zuständigen nationalen Behörden zu ermöglichen und entspricht natürlich den europäischen Datenschutzbestimmungen (DSGVO konform).

Derzeit veranstaltet die Europäische Kommission zusammen mit der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) Schulungen für Mitarbeiter der europäischen Straßenverkehrsverbände damit diese zukünftig Unternehmen bei der Verwendung des neuen Entsendeportals, sowie bei Fragen und Problemen unterstützen können. Die AISÖ nimmt an diesen Schulungen teil und wird in den nächsten Wochen regelmäßig über die neuesten Entwicklungen der Plattform informieren.

Die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) wird in den nächsten Wochen Informationsmaterial (unter anderem auch Turtorials auf YouTube) über die neue Entsendeplattform in allen europäischen Sprachen erstellen. Dieses Informationsmaterial werden wir Ihnen rechtzeitig gesammelt zur Verfügung stellen.

Die neue Plattform befindet sich noch in der Testphase und voraussichtlich Ende Dezember 2021 erhalten die Mitarbeiter von Transportverbänden einen Test-Zugang.

Was gilt ab dem 02. Februar 2022?

Verpflichtung des Entsendeunternehmens zur Abgabe einer (elektronischen) Entsendemeldung für jede Entsendung spätestens bei deren Beginn unter Verwendung der neuen mehrsprachigen Entsendeplattform (Schnittstelle zum IMI).

Die Entsendemeldung muss folgende Angaben enthalten:

  • Identität des Unternehmens (Gemeinschaftslizenz, falls verfügbar)
  • Kontaktangaben des Verkehrsleiters oder eines anderen Ansprechpartners im Herkunftsland für den Kontakt mit den Behörden des Gastlandes (Versand/Empfangnahme von Dokumenten/Mitteilungen)
  • Identität, Wohnanschrift und Führerscheinnummer des Kraftfahrers
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses des Kraftfahrers samt anwendbarem Arbeitsrecht
  • Geplantes Datum von Beginn und Ende der Entsendung
  • Amtliches Kennzeichen der Kraftfahrzeuge
  • Angabe, ob es sich bei der Verkehrsdienstleistung um Güterbeförderung, Personenbeförderung, grenzüberschreitende Beförderung oder Kabotage handelt

Verpflichtung des Entsendeunternehmens, dafür zu sorgen, dass dem Kraftfahrer folgende Unterlagen in Papier- oder elektronischer Form zur Verfügung stehen und die Verpflichtung des Kraftfahrers, die folgenden Unterlagen mit sich zu führen und nach Aufforderung bei der Straßenkontrolle zur Verfügung zu stellen:

  • eine Kopie der Entsendemeldung (in Papierform oder in elektronischer Form)
  • Beförderungspapiere, z. B. elektronischer Frachtbrief (e-CMR) oder sonstige Beförderungspapiere (Artikel 8 Absatz 3 der VO 1072/2009)
  • Fahrtenschreiberaufzeichnungen, insbesondere Ländersymbole der Gastländer, in denen sich der Kraftfahrer während der Entsendung aufgehalten hat
  • die Verpflichtung des Entsendeunternehmens, nach Ende der Entsendung über Aufforderung der Kontrollbehörden des Gastlandes über IMI Kopien der Beförderungspapiere, der Fahrtenschreiberaufzeichnungen sowie Unterlagen über die Entlohnung des Kraftfahrers im Entsendezeitraum, den Arbeitsvertrag oder gleichwertige Unterlagen, Zeiterfassungsbögen über die Arbeitszeit des Kraftfahrers, und Zahlungsbelege zu übermitteln.

ACHTUNG: Alle bereits bestehenden Entsendemeldungen deren Gültigkeit über den 02. Februar 2022 hinausgehen, müssen im neuen Entsendeportal neu erstellt werden!

Unter folgendem Link finden Sie ein Infoblatt der Sparte Transport und Verkehr, in dem alle Neuerungen zur Entsendung angeführt sind.

Bei Fragen zur neuen Entsendeplattform können Sie sich gerne an die Mitarbeiter der AISÖ wenden.