Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass die Europäische Kommission die lang erwarteten Fragen und Antworten (Q&A) betreffend der Rückkehr des Fahrzeugs veröffentlicht hat.

Seit dem 21. Februar 2022 gilt eine Rückkehrverpflichtung für das Fahrzeug. Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass seine Fahrzeuge für grenzüberschreitende Beförderungen spätestens acht Wochen nach Verlassen des Mitgliedstaates zu einer der Betriebsstätten in diesem Mitgliedstaat zurückkehren.

Die Europäischen Kommission hat nun bestätigt, dass Anhänger und Auflieger nicht mehr in den Geltungsbereich der gesetzlichen Verpflichtung fallen und somit nicht mehr rückkehrpflichtig sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission:

Fragen und Antworten: https://transport.ec.europa.eu/transport-modes/road/mobility-package-i/market-rules/rule-return-vehicle-applicable-21-february-2022_en.