Änderungen im Bundesfernstraßenmautgesetz: Einführung der CO₂-Maut zum 1. Dezember 2023 und der Maut über 3,5 Tonnen zum 1. Juli 2024.

Ab 1. Dezember 2023 wird eine CO₂-Differenzierung der Lkw-Maut sowie ab 1. Juli 2024 die Maut für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen eingeführt.

Die CO₂-Emissionsklasse wird als neues Tarifmerkmal eingeführt. Das heißt, zukünftig soll der Mautsatz pro Kilometer auch davon abhängen, wie viel Kohlenstoffdioxid (CO₂) ein Fahrzeug ausstößt. Diese neue Systematik geht auf eine EU-weite Regelung zurück.

Wie bereits angekündigt, wird die überwiegende Mehrheit der Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 1 angehören, die die teuerste ist.

Die CO2-Emissionsklasse 1 wird Folgendes umfassen

  • alle Fahrzeuge der Klassen Euro 0 bis Euro V.
  • alle Euro-VI-Fahrzeuge mit Erstzulassung vor Juli 2019
  • die meisten Euro-VI-Fahrzeuge mit Erstzulassung nach Juli 2019

Aufgrund dieser Situation wird Toll collect alle Fahrzeuge standardmäßig in die CO2-Emissionsklasse 1 einstufen.

Halter von Euro VI-Fahrzeugen mit Erstzulassung nach Juli 2019 sollten mit dem Emissionsklassenfinder von Toll Collect prüfen, ob ihr Fahrzeug eine bessere Einstufung erhalten kann. Im Falle eines positiven Ergebnisses (CO2-Emissionsklasse besser als 1) müssen sie einen Antrag bei Toll Collect stellen, um ihr Fahrzeug in der besseren Emissionsklasse zuzulassen. Die Beantragung erfolgt ebenfalls online über den Emissionsklassen-Finder.

Die Tarife der „besseren“ CO2-Emissionsklassen 2 bis 5 entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Bitte beachten Sie, dass diese Tabelle ausschließlich Tarife für Euro VI-Fahrzeuge ausweist, da alle Euro 0 – Euro V-Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 1 unterliegen.

Die tzGm als neue Grundlage für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse ab 1. Dezember 2023

In Zukunft ist für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht (zGG), (Fahrzeugschein-Feld F.2) ausschlaggebend, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) (Fahrzeugschein-Feld F.1).

Dadurch können Fahrzeuge in eine höhere Gewichtsklasse fallen oder mautpflichtig werden.

Mautkunden sind verpflichtet, rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzespakets die Angaben zur Gewichtsklasse ihrer Fahrzeuge im Kunden-Portal zu überprüfen und falls erforderlich anzupassen. Toll Collect hat zunächst für alle bisher registrierten Fahrzeuge die Gewichtsangabe aus dem Feld zGG in das neue Feld tzGm übernommen.

Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm ab 1. Juli 2024

Die Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen wird ab Juli 2024 eingeführt. Fahrzeugkombinationen werden nur dann mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.

Es wird eine Ausnahme für Handwerker und handwerksähnliche Betriebe geben. Dafür wird eine Online-Lösung bereitgestellt. Damit können Handwerker mit geeigneten Nachweisen glaubhaft machen, dass die im Betrieb genutzten Fahrzeuge ausschließlich unter den Voraussetzungen der „Handwerkerausnahme“ zum Einsatz kommen.

Mautbestimmungen für alternative Antriebe

Werkseitig mit CNG-/LNG-Antrieb ausgerüstete Lkw der Euro-Schadstoffklasse 6 werden im Januar 2024 mautpflichtig.

Emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bleiben bis Ende 2025 mautbefreit.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen für emissionsfreie Fahrzeuge nur 25 Prozent des Mautteilsatzes für Infrastrukturkosten zuzüglich der Mautteilsätze für Lärmbelastung und Luftverschmutzung entrichtet werden.

Emissionsfreie Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen tzGm sind dauerhaft von der Maut befreit.

Weitere Informationen (zum Tarifmerkmal CO₂-Emissionsklasse, CO₂-Emissionsklassenfinder, Übersicht der neuen Tarife, zur technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm), Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, Maut für alternative Antriebe) finden Sie auf der Website von Toll Collect.

Siehe auch frühere AISÖ-Aussendungen zum Thema Änderungen der LKW-Maut in Deutschland:

Deutschland – Am 14.06.2023 wurden neue deutsche Mauttarife verabschiedet, die am 01.12.2023 in Kraft treten werden
Deutschland – Neue Mauttarife ab 01.12.2023 – Bestimmung der Emissionsklasse des Fahrzeugs


Deutsche Mauttarife ab dem 01.12.2023 – EUR pro Kilometer / Euro VI-Fahrzeuge – CO2-Emissionsklassen 1 bis 5 (PDF)