Am 14.06.2023 wurden neue deutsche Mauttarife verabschiedet, die am 01.12.2023 in Kraft treten werden.

Neues Tarifmerkmal CO2-Emissionsklasse ab 1. Dezember 2023

Die CO2-Emissionsklassen werden als neues Tarifmerkmal eingeführt. Das heißt, zukünftig soll der Mautsatz pro Kilometer auch davon abhängen, wie viel Kohlenstoffdioxid (CO2) ein Fahrzeug ausstößt.

Die CO2-Einstufung ist fahrzeugspezifisch und von vielen Faktoren abhängig. Der BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V.) empfiehlt, den entsprechenden Online-Rechner von Toll Collect zu nutzen, der in Kürze auf der Website von Toll Collect zur Verfügung steht. Toll Collect wird in den nächsten Wochen zunächst für alle bisher registrierten Fahrzeuge die Emissionsklasse 1 hinterlegen. Mit dem Emissionsklassen-Finder können Kunden prüfen, welcher CO2-Emissionsklasse das jeweilige Fahrzeug zugeordnet wird.  Ab Juli 2023 ist es dann möglich, eine Änderung der Emissionsklasse pro Fahrzeug direkt im Kunden-Portal zu beantragen.

Da die überwiegende Mehrheit selbst der modernsten Dieselfahrzeuge in die schlechteste CO2-Emissionsklasse eingestuft wird, bedeuten die neuen Tarife eine drastische Erhöhung der deutschen Straßenbenutzungsgebühren, die für die meisten schweren Euro-VI-Fahrzeuge fast eine Verdoppelung der Gebühren bedeuten.

Ab 1. Juli 2024 Absenkung der Mautpflichtgrenze von 7,5t auf > 3,5t hzG

Die Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen soll ab Juli 2024 eingeführt werden. Die Grundlage für die Mautpflicht ist dann das höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) des Zugfahrzeugs/der Zugmaschine.

Da es auf dem Markt keine echten Alternativen gibt, hat sich der BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V.) entschieden gegen die neuen Tarife ausgesprochen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von TollCollect.


Mautsätze ab 01.12.2023 – Vergleich mit den Mautsätzen bis 30.11.2023 (BGL-Tabelle) (.pdf)