Redaktion

Bußgelder für Auftraggeber und Transportunternehmer bei Kabotageverstößen

Wir wurden vom DSLV (Deutscher Speditions- und Logistikverband) darüber informiert, dass ab dem Jahr 2017 Transportunternehmen, die Kabotagetransporte in Spanien durchführen ohne über die erforderlichen Unterlagen zu verfügen, mit einem Bußgeld in Höhe von 4.001 Euro bestraft werden. Dabei betreffen die Strafen nicht nur das ausführende Transportunternehmen mit 4.001 Euro, sondern auch den Auftraggeber mit 2.001 Euro.

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