Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 206/2021, wird verordnet:
§ 1. Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dürfen in der Zeit vom 12. Mai 2024, 00.00 Uhr, bis 11. November 2024, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Republik Slowenien und zu Ungarn im Verkehr zu Lande nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 11. November 2024 außer Kraft.
Nachstehend finden Sie die von der Bezirkshauptmannschaft St. Johann i. Pongau übermittelte Verordnung zum Stauausweichverkehr im Mai u. Juni 2024 vom 08.05.2024 bis 30.06.2024 („Abfahrtssperren“).
Der Arlbergtunnel auf der S 16 Arlberg Schnellstraße zwischen Tirol und Vorarlberg wird vom 15. April bis 22. November 2024 in beiden Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat in der 93. Verordnung vom 28.03.2024 den Fahrverbotskalender für das Jahr 2024 nun veröffentlicht.
Die ASFiNAG als Straßenerhalterin der A 13 Brenner Autobahn muss im Monat April 2024 eine dringend notwendige Bauwerksprüfung bei der Luegbrücke durchführen.
Gemäß dem von der Tiroler Landesregierung genehmigten „Dosierkalender“ sind für das zweite Halbjahr 2024 wieder Dosiertage für Lkw am Grenzübergang Kufstein/Kiefersfelden in Fahrtrichtung Süden eingeplant worden.
Wie bereits medial vom Land Salzburg angekündigt, werden die Abfahrtssperren bei den Ausfahrten Hallein (Exit 16), Kuchl (Exit 22) sowie Golling (Exit 28) vom 17.02. bis 01.04.2024 für den Zielverkehr enger gefasst.
Am Freitag, den 09. Februar 2024 ist das AISÖ-Büro aufgrund von technischen Wartungsarbeiten (Elektro-Verteiler werden getauscht – es steht kein Strom, Netzwerk zur Verfügung) nicht besetzt.