Am 1. März 2020 werden die zuständigen bulgarischen Behörden ein elektronisches Mautsystem für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (sowohl für Personen als auch für Güter) in Betrieb nehmen.

Die grundlegenden Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer sind im Straßenverkehrsgesetz in seiner geänderten Fassung festgelegt.

Die Liste der mautpflichtigen Straßenabschnitte und der Tarif werden vom Ministerrat nach dem 12.02.2020 offiziell veröffentlicht.

Die zu entrichtende Gebühr hängt von der zurückgelegten Strecke, den technischen Merkmalen des Fahrzeugs (Gewichtsklasse, Anzahl der Achsen, Emissionsklasse) und der Straßenkategorie ab. Das Mautsystem umfasst alle Autobahnen und alle Straßen der 1. Klasse.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website – https://www.bgtoll.bg/de/mautgebuhr.