Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass am 1. Januar 2019 die elektronische Vignette für die Nutzung des kostenpflichtigen Straßennetzes in Bulgarien eingeführt wird.

Mit dem Inkrafttreten der E-Vignette ist es nicht mehr erforderlich, einen Vignettenaufkleber an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen. Bei einer Straßenkontrolle durch die Kontrollbehörden sind die Eigentümer und die Fahrer der Fahrzeuge nicht verpflichtet, ein Dokument vorzulegen, das den Kauf der Vignette belegt.

Die Vignetten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sind bis zum 15. August 2019 gültig. Ab dem 16. August 2019 wird für diese eine Mautgebühr eingeführt.

Alle Vignetten die im Jahr 2018 gekauft wurden und im Jahr 2019 ablaufen, behalten ihre Gültigkeit. Der Eigentümer/Fahrer sollte die gültige Vignette bis zum Ablauf der Gültigkeit auf der Windschutzscheibe des Fahrzeuges belassen. Es besteht die Möglichkeit, die gültigen Vignetten in E-Vignetten umzuwandeln. Dies ist nicht verpflichtend, aber ratsam.

Ab dem 17. Dezember können elektronische Vignetten online über die Website https://www.bgtoll.bg erworben werden.

Weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.bgtoll.bg/de/e-vignette.