Wir wurden von der IRU informiert, dass die britischen Behörden (DVSA – Driver & Vehicle Standards Agency) beabsichtigen, Fahrzeuge von Unternehmen die weiterhin gegen die EG-Verordnungen 1072/2009 und 106/1992 verstoßen, zu beschlagnahmen.

Sollte ein Fahrzeug beschlagnahmt werden, wird eine Meldung an den Fahrzeugführer und den eingetragenen Eigentümer des betreffenden Fahrzeuges gesendet. Die Beschlagnahme wird ebenfalls in der London Gazette veröffentlicht und ist online abrufbar (https://www.thegazette.co.uk/).

Ab dem Erhalt der Mitteilung über die Beschlagnahme hat das Unternehmen 21 Tage Zeit, beim zuständigen „Traffic Commissioner“ dagegen Berufung einzulegen. Handelt es sich bei diesem Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug, ein kreditfinanziertes Fahrzeug oder um ein Leihfahrzeug, dann hat das Unternehmen kein Recht auf Berufung gegen die Beschlagnahme. Es ist daher zwingend notwendig, dass der Fahrzeugführer umgehend das Leasing-, Kreditunternehmen oder den Vermieter über die Beschlagnahme informiert.

Die Kontaktdaten des betreffenden „Traffic Commissioner“ werden in der Ankündigung der Beschlagnahme in der London Gazette, sowie im Schreiben an das Unternehmen bekannt gegeben. Die Prozessvertretung bei der Berufungsverhandlung erfolgt auf Antrag des Einspruch erhebenden Unternehmens.

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