Die EU-Kommission informiert über zeitlich befristete Erleichterungen bei den Lenk- und Ruhezeiten für die im Großbritannien-Verkehr eingesetzten Transportunternehmer im Zusammenhang mit den Behinderungen bei der Kanalquerung zwischen Dover und Calais in Folge der Streikaktionen von Hafenarbeitern und Flüchtlingsanstürmen auf den Eurotunnel im nordfranzösischen Hafen Calais. Parallel dazu wurde das Lkw-Fahrverbot am 1. und 2. August 2015 in einigen französischen Departements aufgehoben.

Die Stauprobleme wartender Lkw auf der Zufahrt zum Hafen Dover und zum Eurotunnel könnten auch weiterhin während der Sommermonate bis möglicherweise September 2015 anhalten. Die Situation bleibt schwierig und angespannt.

Die Europäische Kommission hat zwischenzeitlich in einem Schreiben vom 30. Juli 2015 auf einige Erleichterungen im Hinblick auf die Anwendung der Lenk- und Ruhezeiten im Zusammenhang mit der Kanalquerung zwischen Dover und Calais hingewiesen. Demnach hat das britische Department for Transport befristete Lockerungen der Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer gemäß Artikel 14, Absatz 2 der Verordnung VO (EU) Nr. 561/2006 angeordnet, die im Großbritannien-Verkehr unterwegs sind und derzeit aufgrund der Behinderungen im Hafen Calais stundenlang auf der Autobahn M 20 in Richtung Dover (Hafen) im Stau stehen https://goo.gl/Gh4SgW:

Die zeitliche Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten gilt seit Donnerstag, 30. Juli 2015, 00:01 Uhr für einen Zeitraum von 30 Tagen.

Sie kommt zur Anwendung, da in Großbritannien seit einigen Wochen das Verkehrskontroll- programm „Operation Stack“ läuft. „Operation Stack“ ist eine Verkehrsregelung der Polizei von Kent und dem Hafen Dover zur Abwicklung des Verkehrs in Richtung Eurotunnel/Hafen, wenn Überfahrten in Folge von schlechtem Wetter, Streiks, Feuer oder Entgleisungen im Tunnel gestört sind. Lkw auf der M 20 in Richtung Dover durch Kent werden aus Sicherheitsgründen an der Ausfahrt 8 auf der M 20 auf zwei Fahrspuren – jeweils eine Spur für die Tunneldurchfahrt und eine Spur für den Hafenverkehr – angehalten und dürfen erst dann weiter fahren, wenn eine Fähre oder ein Zug zur Abfahrt bereit stehen. Hintergrund sind die nicht ausreichenden Parkplätze für Lkw im Hafen Dover. Die wartenden Fahrzeuge bekommen einen Aufkleber, der sie dazu berechtigt, die Fahrt auf das europäische Festland fortzusetzen. Fahrer, die den Hinweisen der britischen Behörden nicht nachkommen, werden nach Angaben der britischen Gewerbeorganisation FTA zurückgewiesen und ans Ende der Schlange bis Maidstone (circa 50 Kilometer) zurückgeschickt. Fahrer werden über die „Operation Stack“ mittels großer Signalbrücken an der Autobahn oder anhand mehrsprachiger Flyer, die an die Lkw-Fahrer verteilt werden, informiert.

Die Ausnahmen bei den Lenk- und Ruhezeiten gelten nur für die Fahrer, deren Fahrten sich aufgrund der Streikaktionen oder der Unterbrechungen in Calais verzögert haben und die die Fähre oder den Eurotunnel benutzt haben, um Kent zu verlassen oder zu erreichen, innerhalb Kents auf ihre Überfahrt nach Europa warten müssen oder die ein gewerbliches Fahrzeug fahren und vom Zentrum von Kent aus operieren und deren Fahrt unterbrochen wurde.

Die Erleichterungen gelten nicht für andere gewerbliche Fahrzeugführer in Kent und nicht für internationale Transporte, die Kent nicht passieren.

Die Erleichterungen bei den Lenk- und Ruhezeiten sehen wie folgt aus:

  • Ausdehnung der in der EU geltenden täglichen Lenkzeitbegrenzung von neun Stunden auf elf Stunden.
  • Reduzierung der täglichen Ruhezeit von elf auf neun Stunden.

Die Verpflichtung, nach 4,5 Stunden Lenkzeit eine 45-minütige Pause einzulegen, bleibt jedoch bestehen und wird auch rigoros kontrolliert. In Kraft bleiben auch die Arbeitszeitregelungen in diesem Zeitraum. Betroffene Fahrer müssen auf der Rückseite ihrer Tachografenscheiben oder Ausdrucke die Gründe notieren, warum sie die regulär geltenden Grenzwerte überschritten haben. Dies ist im Übrigen Praxis in Notfällen und dient auch wesentlich der Unterwegskontrolle.

Als Kontaktstelle für weitere Fragen dient die „Driver and Vehicle Standards Agency UK“, die telefonisch unter 0044 0300 1239000 oder per E-Mail unter enquiries@vosa.gov.uk zu erreichen ist.

Aufgrund der anhaltenden Behinderungen im Großbritannien-Verkehr wurde das Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auch am Wochenende vom 1. August 2015 ab 07:00 Uhr bis zum 2. August 2015, 22:00 Uhr auf dem Straßennetz der nördlichen Region Nord-Pas-de-Calais in den Departements Nord und Pas-de-Calais aufgehoben.