Nach Informationen der International Road Transport Union (IRU) haben die russischen Behörden gemäß Informationen des russischen Verbands ASMAP beschlossen, dass Fahrer aus Drittstaaten, die internationale Beförderungen im Straßengüterverkehr durchführen, zunächst weiterhin die russisch/belarussische Grenze passieren dürfen.

Die auf Grundlage einer russischen Regierungsanordnung geltende Regelung, wonach ab 1. August 2018 grundsätzlich nur noch russische und belarussische Staatsbürger die Staatsgrenze zwischen Russland und Belarus passieren dürfen, wird auf ausländische Fahrer aus Drittstaaten im internationalen Straßengüterverkehr derzeit nicht angewandt.

Nach Angaben der ASMAP sollen die Fahrer aus Drittstaaten in der nächsten Zeit über die neuen Bestimmungen informiert werden. Aus diesem Grund wird ausländischen Transportunternehmen eine Übergangsfrist gewährt, um ihre Beförderungen entsprechend der Anforderungen der russischen Gesetzgebung anpassen zu können. Angaben über die Dauer dieser Übergangsfrist, in der Fahrern aus Drittstaaten im Straßengüterverkehr der Grenzübertritt an den russisch/belarussischen Grenzübergängen gewährt wird, liegen nicht vor.

Wie auch die IRU bestätigt, bestehen im internationalen Straßengüterverkehr für Fahrer aus Drittstaaten aktuell keine Schwierigkeiten an den russisch/belarussischen Grenzübergängen.