Die meisten deutschen Bundesländer haben wegen der Unwetterkatastrophe in mehreren Teilen Deutschlands eine Ausnahme vom Lkw-Fahrverbot und Sonn- und Feiertagen sowie an den Samstagen während der Ferienreisezeit erlassen. Die Ausnahme gilt in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt.

Sie gilt für Beförderungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Hilfeleistung und Folgenbeseitigung der Unwetterschäden sowie der damit verbundenen Versorgung der Bevölkerung stehen sowie Leerfahrten in direktem Zusammenhang mit diesen Transporten.

Die Ausnahmegenehmigung gilt bis einschließlich 01.08.2021, in Rheinland-Pfalz gilt sie bis auf weiteres, längstens jedoch bis zum 31. August 2021.

Siehe auch: BMVI erlässt vorübergehende Ausnahmen bei Lenk- und Ruhezeiten

Das BAG informiert auf seiner Website unter:

Ausnahmeregelungen wegen der Unwetterkatastrophe: Sonn- und Feiertagsfahrverbot, FerReiseV vom Samstagsfahrverbot sowie Lenk-und Ruhezeiten – Bundesamt für Güterverkehr

Quelle: BGL