Vor dem Hintergrund der aktuellen Unwetterereignisse erlässt das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten bis zum 01.08.2021.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Unwetterereignisse in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat das BMVI für Transporte, die in Zusammenhang mit Hilfeleistung oder der Folgenbeseitigung der Unwetterschäden stehen, zunächst bis zum 01.08.2021 Ausnahmen von den Lenk und Ruhezeiten beschlossen. Die Ausnahmen betreffen:
- Die maximal zulässige Tageslenkzeit.
- Die maximal zulässige Wochenlenkzeit.
- Die Wochenruhezeiten.
Details entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Erlass-Text.
Quelle: BGL
Vorübergehende Ausnahme von den Sozialvorschriften in der 28. Kalenderwoche 2021 (.pdf)