Vor dem Hintergrund der aktuellen Unwetterereignisse erlässt das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten bis zum 01.08.2021.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Unwetterereignisse in Rheinland-­Pfalz und Nordrhein-­Westfalen hat das BMVI für Transporte, die in Zusammenhang mit Hilfeleistung oder der Folgenbeseitigung der Unwetterschäden stehen, zunächst bis zum 01.08.2021 Ausnahmen von den Lenk­ und Ruhezeiten beschlossen. Die Ausnahmen betreffen:

  • Die maximal zulässige Tageslenkzeit.
  • Die maximal zulässige Wochenlenkzeit.
  • Die Wochenruhezeiten.

Details entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Erlass-­Text.

Quelle: BGL


Vorübergehende Ausnahme von den Sozialvorschriften in der 28. Kalenderwoche 2021 (.pdf)