Per Erlass vom 28. April 2021 werden in Frankreich die Lkw-Fahrverbote an mehreren Tagen im Monat Mai unter bestimmten Voraussetzungen teilweise ausgesetzt.

Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass die französische Generaldirektion für Infrastruktur, Transport und Meer (DGITM) per Erlass vom 28. April 2021 die Lkw-Fahrverbote an einigen Tagen im Monat Mai unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt hat:

  • Bei Beförderungen aller Güter, die vor dem Fahrverbot begonnen haben und bei denen die Lkw leer zu Ihrem Standort zurückkehren, werden am 01. Mai, 08. Mai und 13. Mai 2021 die Fahrverbote aufgehoben, um zu vermeiden, dass Fahrer über das Wochenende bzw. Christi Himmelfahrt nicht nach Hause kommen.
  • von Samstag, 01. Mai, 22 Uhr bis Sonntag, 2. Mai, 10 Uhr: Aufhebung des Fahrverbotes für Lkw die Güter zur Versorgung der Geschäfte mit lebensnotwendigen Produkten (Lebensmittel für Mensch und Tier, Drogerien und Gartencenter) befördern, mit der Möglichkeit danach, bis 02. Mai, 24 Uhr leer zurückzukehren.
  • von Freitag, 07. Mai, 16 Uhr bis Samstag, 8. Mai, 12 Uhr: Aufhebung des Fahrverbotes für Lkw die Güter zur Versorgung der Geschäfte mit lebensnotwendigen Produkten (Lebensmittel für Mensch und Tier, Drogerien und Gartencenter), mit der Möglichkeit danach, bis 08. Mai, 24 Uhr leer zurückzukehren.

Unter dem nachstehenden Link finden Sie den Erlass der französischen Generaldirektion für Infrastruktur, Transport und Meer (DGITM) vom 28. April 2021:

https://www.fntr.fr/sites/default/files/2021-04/arrete-levee-interdictions-290421.pdf