Wir wurden von der IRU darüber informiert, dass Frankreich ab dem 28.01.2021 die bisher nur für aus GB einreisende Fahrer bestehende Pflicht, vor Einreise nach Frankreich einen Coronatest zu absolvieren, auch auf aus Irland kommende Fahrer ausweitet.

  • Bereits seit dem 23.12.2020 besteht für aus GB nach Frankreich einreisende Fahrer die Pflicht, noch vor Einreise nach Frankreich bzw. vor Besteigen des jeweiligen Transportmittels (Fähre, Eurotunnel) nach Frankreich einen Coronatest mit negativem Ergebnis vorzulegen. Abweichend von der mittlerweile sehr weitgehenden französischen Praxis, nur PCR-Tests zu akzeptieren, sind in diesem Zusammenhang auch geeignete Schnelltests weiterhin ausreichend.
  • Seit dem 25.01.2021 besteht zudem eine weitreichende Testpflicht für die Einreise nach Frankreich auch aus EU-Staaten (in der Regel mittels PCR-Test), von der Lkw-Fahrer jedoch freigestellt sind.
  • Ab dem 28.01.2021 gilt für Lkw-Fahrer, die aus dem EU-Staat Irland nach Frankreich einreisen wollen, dass sie sich zuvor einem Coronatest unterziehen müssen. Wie bei der Einreise aus GB soll auch hier ein Schnelltest ausreichen. Die Behörden von Frankreich und Irland verhandeln momentan über die praktische Umsetzung.