Auf der italienischen Brennerautobahn A22 besteht am 21. Mai 2020 von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf dem Streckenabschnitt von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze ein zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t zGM für Fahrten in Richtung Norden.

Mit Erlass des Regierungskommissariats der Provinz Bozen vom 18. Mai 2020 wurde am 21. Mai 2020 in der Zeit von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein zusätzliches Fahrverbot auf der italienischen Brennerautobahn A22 für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t zGM erlassen.

An diesem Tag besteht in Österreich ein Feiertagsfahrverbot.

Das Fahrverbot am 21. Mai 2020 betrifft den Streckenabschnitt von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze für alle Transporte in Richtung Norden.

Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits auf der Brennerautobahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, müssen auf dem Parkgelände der Sa.do.bre in Sterzing anhalten.