Der italienische Premierminister hat am 8. März ein neues Dekret veröffentlicht, das den Zugang zu einem großen Teil des Nordens des Landes einschränkt. Das Dekret sieht Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Ausbreitung des Covid-19 vor.

Ab dem 9. März und bis zum 3. April werden die als „rote“ identifizierten Zonen unter Quarantäne gestellt. Das Betreten und Verlassen dieser Zonen ist beschränkt. Die rote Zone umfasst die folgenden Regionen und Gebiete bestimmter Provinzen:

  • Lombardei (die ganze Region)
  • Piemont (Alessandria, Asti, Novara, Vercelli, Verbano Cusio Ossola)
  • Venetien (Venedig, Padua, Treviso)
  • Emilia-Romagna (Modena, Parma, Piacenza, Reggio Emilia, Rimini)
  • Marche (Pesaro Urbino)

Das italienische Außenministerium hat bezüglich des Dekretes vom 08. März 2020 klargestellt, dass Waren in die betroffenen Gebiete eingeführt und ausgeführt werden dürfen. Die Beförderung von Waren wird als unaufschiebbare berufsbedingte Fahrt angesehen. Das Fahrpersonal, dass die Beförderungsmittel, wie Lkw lenkt, kann daher in die betroffenen Gebiete ein­ und ausfahren und sich innerhalb dieser bewegen, sofern dies für die Belieferung und Abholung von Waren notwendig ist.

Weitere Informationen finden Sie unter folgender URL: https://www.esteri.it/mae/en/sala_stampa/archivionotizie/comunicati/nota-esplicativa-al-dpcm-8-marzo-2020.html.

Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.