Wir wurden von der IRU informiert, dass ab dem 1. August 2018 ausländische Staatsbürger (außer russische und weißrussische Staatsbürger) die Grenze zwischen Weißrussland und Russland nicht überschreiten dürfen.

Die Liste der Grenzübergangsstellen ist in der Regierungsverordnung Nr. 2665-p vom 29.11.2017 festgelegt und unter folgendem Link (nur Russisch) aufrufbar: http://pravo.gov.ru/proxy/ips/?docbody=&prevDoc=102125863&backlink=1&&nd=102452508.

Diese Verordnung bezieht sich nicht auf Zollangelegenheiten, sondern auf die Zuständigkeit des Grenzdienstes Russlands, der für die Umsetzung des „Föderalen Gesetzes über die Staatsgrenze der Russischen Föderation“ zuständig sein wird.

In der Vergangenheit (März 2017) wurde eine ähnliche Verschärfung des oben genannten Gesetzes beobachtet, wo die IRU sich an die zuständigen russischen Behörden wandte und als offizielle Antwort erhielt, dass ausländischen Fahrern des internationalen Straßenverkehrs empfohlen wird, die russische Grenze über andere Länder als Weißrussland (z.B. Litauen, Lettland, etc.) zu überqueren.