Auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 96 vom 21. Juni 2017 dürfen seit dem 23. Juni 2017 elektronische Anmeldungen von Entsendungen für Kabotagetransporte für einen Zeitraum von drei Monaten getätigt werden.

Bisher musste jede einzelne Kabotagefahrt am Vortag der Arbeitsaufnahme in Italien bis spätestens 24:00 Uhr beim italienischen Ministerium für Arbeit und Soziale Angelegenheiten angemeldet werden. Nach wie vor ist die Anmeldung jedoch nur in italienischer Sprache möglich.

Im Fahrzeug mitzuführen sind die Entsendemeldung, der Arbeitsvertrag und eine aktuelle Lohnabrechnung, allesamt in italienischer Sprache. Eine Kopie der Entsendemeldung muss beim Repräsentanten in Italien hinterlegt werden.